Schließen Home in diesem Fenster Sinti und Roma im "Dritten Reich" und die Geschichte der Sinti in Braunschweig. Raimond Reiter Tectum Verlag. ISBN 3-8288-8420-2. Die Verfolgung der "Zigeuner" lässt sich in Europa seit Jahrhunderten belegen. Im "Dritten Reich" wurden sie, wie andere Opfergruppen, aus der so genannten "Volksgemeinschaft" verbannt und schließlich die meisten von ihnen Opfer des Holocausts. Das Schicksal der Sinti und Roma wird in der überwiegend regionalgeschichtlichen Untersuchung seit dem 18. Jahrhundert überblicksartig nachvollziehbar. Dadurch wird ihre fortgesetzte Schlechterstellung und Misshandlung deutlich. Die Darstellung dieser Geschichte mit vielen Dokumenten und Abbildungen versteht sich auch als kommentierte Dokumentation. Ab 1934 wurden auch Sinti und Roma Opfer der Zwangssterilisationen, und später folgte zwangsweise die "Festsetzung" und die Unterbringung in "Zigeunerlagern" und Konzentrationslagern. Eine besondere Rolle spielte das "Zigeunerlager" im Konzentrationslager Ausch-witz, in dem auch viele Sinti aus Niedersachsen und dem Schwerpunkt der Darstellung Braunschweig umkamen. Insgesamt sind allein über 120 Sinti aus Braunschweig namentlich belegbar (etwa 60 davon aus dem "Gedenkbuch" Auschwitz), die durch die soziale Verfolgung und Vernichtungsmaßnahmen der Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg umge-kommen sind. Die tatsächliche Zahl der Opfer ist größer. Besonders berücksichtigt wird das "Sammellager" Braunschweig-Veltenhof, in dem Hunderte von Sinti ab 1938 festgesetzt und von dort Anfang März 1943 in das KZ Auschwitz deportiert worden sind. Interviews und Akten zu "Wiedergutmachungsverfahren" ab 1945 bilden das Material zur Darstellung von Einzelschicksalen unter niedersächsischen und insbesondere Braunschweiger Sinti. Dazu gehören einige Opfer der Sondergerichtsverfahren mit Todesurteilen. Die wechselhafte Geschichte der Braunschweiger und Hildesheimer Sinti ab 1945 zeigt die Bemühungen der Kirche, Hilfestellungen zu bieten. Hierzu werden ebenso Ereignisse ge-schildert, wie auch zur strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen an Sinti und Roma vor deutschen Gerichten ab 1945. |